Naturschutzzentrum Bruck an der Mur - Rechtliches

Rechtliches

Luchs Wildschäden

In den meisten europäischen Ländern mit Luchs-
vorkommen werden Haustierrisse entschädigt,
entweder durch den Staat (z.B. Norwegen, Schweden,
Slowenien, Schweiz), gemeinsam von Staat und
Naturschutzorganisationen (Frankreich) oder durch
eine von der Jägerschaft abgeschlossene Versicherung
(Österreich).

Von den Haustierarten sind Schafe und Ziegen am
meisten gefährdet.

Nach den Erfahrungen aus verschiedenen Wiederein-
bürgerungsprojekten ist die Entschädigung von
Haustierrissen eine wichtige Vorraussetzung für die
Akzeptanz des Luchses.
Ängste und Vorbehalte von Landwirten gegen die
Wiederkehr des Luchses können dadurch minimiert
werden.

Meldestellen bei Luchsrissen

Steirische Landesjägerschaft
Schwimmschulkai 88 | 8010 Graz

fax: 0316 / 67 36 37 - 20
e-mail: wild.oekologe(at)jagd-stmk.at


 

Bezirksjagdamt Bruck / Mur
Dr.-Th.-Körner-Str. 34 | 8600 Bruck an der Mur

tel: 03862 / 51 8 33
e-mail: bruck(at)jagd-stmk.at


 
Naturschutzzentrum Bruck/Mur
Stadtwaldstraße 43 | 8600 Bruck an der Mur

tel.: 0664 / 15 15 876
fax: 03862 / 54 7 60
e-mail: office(at)naturschutzzentrum.at